Umsatzsteuergesetz für Schülerfirmen – erneute Verschiebung geplant

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Die Bundesregierung plant eine erneute Verlängerung der Nichtanwendung von § 2 Umsatzsteuergesetz um zwei weitere Jahre. Das würde bedeuten, dass Schülerfirmen bis zum 31.12.2026 entsprechend den bisherigen Regelungen agieren können:

Ob es tatsächlich zur o. g. Verlängerung kommt, wird erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Ende 2024 feststehen. Eine verbindliche Information erfolgt hier, sobald dieser Beschluss rechtskräftig ist.

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