Umsatzsteuergesetz für Schülerfirmen – erneute Verschiebung

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Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung der Nichtanwendung von § 2 Umsatzsteuergesetz um zwei weitere Jahre beschlossen. Das bedeutet, dass Schülerfirmen bis zum 31.12.2026 entsprechend den bisherigen Regelungen agieren können:

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