Umsatzbesteuerung von Schülerfirmen

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Liebe Schülerfirmen, liebe Projekt­begleitungen,

nun gibt es Klarheit zum Thema Umsatzbesteuerung von Schülerfirmen:

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 24.10.2025 veröffentlicht, dass für Leistungen von Schülerfirmen und Schüler­genossen­schaften, die rechtlich unselbständig, in die Organisations­struktur der Schule integriert sind und in denen im Rahmen von unter­nehmerischen Schul­projekten ökonomisches Handeln gelehrt oder berufliche Orientierung vertieft wird, eine Umsatzsteuerbefreiung gilt. Dies ist nachzulesen unter Abschnitt 4. 21.1 Absatz 16 Nr. 4 UStAE (Seite 8) des BMF-Schreibens.

Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Leistungen von rechtlich unselbständigen Schülerfirmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft umsatzsteuerfrei sind.

Für rechtlich selbständige Schülerfirmen gelten gesonderte Regelungen: Es fällt keine Umsatzsteuer an, wenn deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 25.000 € waren und solange sie im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten (Kleinunternehmerregelung). Auch für die Umsätze von Schülerfirmen, die von einem anderen Rechtsträger betrieben werden (z.B. einem Förderverein), kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht. Dabei kommt es auf die Umsatzhöhe des Rechtsträgers insgesamt an.

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