Schülerfirmen ermöglichen Schülern im Schutzraum Schule erste unternehmerische Erfahrungen zu machen und eigene Ideen umzusetzen. Durch praxisnahes Lernen werden Grundlagen erfolgreichen Wirtschaftens vermittelt. Eine Rechtsform, an der sich Schülerfirmen orientieren können, ist die Genossenschaft. Bei der Arbeit nach dem genossenschaftlichen Prinzip haben Schülerfirmen die Möglichkeit, ihr wirtschaftliches Handeln mit demokratischen, sozialen und ökologischen Grundsätzen zu verbinden.
Die Servicestelle Schülerfirmen kooperiert mit dem Projekt „Schülergenossenschaften: nachhaltig wirtschaften – solidarisch handeln“, eine Initiative von Genossenschafts-verbänden.* In diesem Projekt werden Schulen unterstützt, eine Schüler-Genossenschaft zu gründen und durch eine Genossenschaft vor Ort betreut. Die Partnergenossenschaft steht dabei für alle großen und kleinen Fragen der Unternehmensführung zur Verfügung. Von dieser besonderen Konstellation profitieren alle Beteiligten. Schüler-Genossenschaften sind ein demokratisches Schülerfirmenmodell. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile das gleiche Mitbestimmungsrecht. Einmal im Jahr prüft der Genossenschaftsverband die Arbeit der Schüler-Genossenschaft und gibt Tipps zur Verbesserung. Das Projekt ist seit Mitte 2019 in Sachsen aktiv. Schirmherr ist Martin Dulig, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Arbeit.
Weitere Informationen zum Projekt gibt es auf http://www.schuelergeno.de
Die Servicestelle Schülerfirmen Sachsen bietet eine Mustersatzung für Schüler-Genossen-schaften an und vermittelt gern den Kontakt zum Projekt für interessierte Schülerfirmen, die sich in Gründung befinden, aber auch jene, die sich im Zuge ihrer Weiterentwicklung für eine genossenschaftliche Arbeitsweise entscheiden.
*genossenschaftlichen Prüfungsverbände Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. (GV), Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) und dem Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. (GV Weser-Ems).